AGB´S


AGB ´s des HK Dance Studio 

I. Geltungsbereich
Die nachstehenden Vertragsbestimmungen (AGB) gelten für sämtliche zwischen der HK Dance Studio , Inhaber Habib Kajtazi , Industriestr. 14, 48369 Saerbeck (nachfolgend „HK“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) geschlossenen Verträge, so-weit nichts anderes schriftlich vereinbart wird.

II. Anmeldung zu den Kursen / Vertragsschluss
1. Die Teilnahme am Unterricht kann erst erfolgen, nachdem eine vollständig ausgefüllte und vom Kunden unterschriebene Anmeldung vorliegt. Mit Abgabe oder Übersendung der unterzeichneten Anmeldung kommt es zum Vertragsschluss. Die Anmeldungen sind verbindlich und verpflichten zur vollständigen Zahlung der Kurshonorare und berechtigen im Gegenzug zum Besuch der gebuchten Unterrichtseinheiten.

2. Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten durchgeführt werden. Der Erziehungsberechtigte wird durch diese Buchung in seinem Namen automatisch Vertragspartner von HK.

3. Bei Anmeldung von Personenmehrheiten schuldet der anmeldende Teilnehmer die gesamte Vergütung.

4. HK verpflichtet sich, bei rechtzeitiger Anmeldung einen Unterrichtsplatz zu reservieren. Sollte der gewählte Termin belegt sein oder mangels Teilnehmer nicht stattfinden, erfolgt eine Benachrichtigung. Für diese Fälle entfallen Kurshonorar und Reservierungspflicht. Bereits gezahlte Kur-shonorare werden erstattet, sofern nicht ein anderer Termin gewählt wird.

III. Vertragsgegenstand
1. Gegenstand des Vertrages zwischen HK und Kunde ist die Erbringung von Dienstleistungen einer Tanzschule gemäß den Kursbeschreibungen des gebuchten Tanzkurses.

2. Die genaue Kursstundenanzahl, die jeweilige Dauer einer Einheit eines Tanzkurses, die konkreten Termine und der Inhalt des Tanzkurses erge-ben sich aus der Beschreibung des gebuchten Tanzkurses. Weitere Aufwendungen für Teilnahmen an Wettbewerbsveranstaltungen sind in den vereinbarten Entgelt für den Tanzkurs nicht enthalten und werden nach Vereinbarung gesondert in Rechnung gestellt.

3. Es finden kein Tanzunterricht und keine Tanzveranstaltungen während der Ferienzeiten in NRW und an gesetzlichen Feiertagen statt. Die jewei-ligen Kursgebühren werden für die betreffenden Monate voll berechnet. In den Sommerferien findet anstatt des regulären Unterrichts ein Ferienpro-gramm statt. Das Ferienprogramm entspricht nach Inhalt und Umfang dem gebuchten Kurs des Teilnehmers. Ein Anspruch auf Terminidentität besteht nicht.

4. HK ist bei der Gestaltung des Unterrichts in tänzerischer, künstlerischer Hinsicht frei.

5. Die Auswahl der Räumlichkeiten und der Lehrer steht HK generell frei.

6. HK behält sich vor, bei geringer Anmeldezahl den Teilnehmern Alternativtermine anzubieten. Sollte der Kunde keinen dieser Termine wahrneh-men können, wird er in diesen Fällen von der Anmeldung entbunden.

7. Ein Nachholen versäumter Unterrichtseinheiten in anderen als den gebuchten Tanzkursen ist lediglich nach Rücksprache mit der HK möglich.

IV. Unbefristete Tanzkurse – Kündigung
1. Der Kunde hat die Möglichkeit, bei HK an unbefristeten Tanzkursen teilzunehmen, die von der HK außerhalb von zeitlich befristeten Tanzkursen angeboten werden.

2. Hierfür ist eine gesonderte Anmeldung notwendig, die auf unbestimmte Zeit gilt und gem. den Regelungen in Ziffer VI kündbar ist. HK ist berech-tigt, den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

3. Die Zahlungsbedingungen für einen unbefristeten Tanzkurs richten sich nach den Regelungen in Ziffer VII.4.

4. Für Sonderveranstaltungen behält sich HK vor, geplante Tanzstunden im Rahmen eines unbefristeten Tanzkurses zu verlegen bzw. in dringend notwendigen Fällen ausfallen zu lassen. Gleiches gilt bei plötzlichen, unabwendbaren Ereignissen, wie z.B. der kurzfristigen Erkrankung eines Tanzlehrers. HK wird in diesen Fällen Ausweichtermine bekanntgeben, an denen der Kunde kostenfrei teilnehmen kann.

V. Rücktritt / Absage / Übertragung von Stunden
1. Ein kostenfreier Widerruf von dem geschlossenen Vertrag ist gem. § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB nicht möglich.

2. Die Kunden können bis zu 10 Kalendertagen vor Beginn des gebuchten Tanzkurses von dem geschlossenen Vertrag schriftlich zurückzutreten. HK wird bei einem Rücktritt eine Bearbeitungsgebühr von 25 % der Kursgebühr erheben.

3. Die Nichtteilnahme am Tanzunterricht oder der Abbruch eines Kurses befreit nicht von der Vergütungspflicht, bzw. begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren.

VI. Kündigung
Bei einer Teilnahme an einem unbefristeten Tanzkurs kann der zugrunde liegende Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende in Schriftform gekündigt werden.

VII. Zahlungsbedingungen
1. Die jeweiligen Kursgebühren, Kurshonorare, ggf. weitere Kosten, Rabatte, Ermäßigungen und Zugaben ergeben sich aus der Beschreibung des gebuchten Tanzkurses Die Kursgebühren verstehen sich pro Person inkl. der jeweiligen gesetzlichen MwSt. und den GEMA-Gebühren.

2. Der Kunde hat die Kursgebühr gemäß den von HK angebotenen Zahlungsarten im Voraus zu entrichten. Als Zahlungsarten werden die Vorkasse per Überweisung und die Banklastschrift angeboten.

3. Die vollständige Kursgebühr wird mit Anmeldung fällig und ist vor Kursbeginn zu entrichten. Sollte der Kursbeitrag bei Kursbeginn nicht oder nicht vollständig bezahlt sein, ist HK berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an dem Tanzkurs auszuschließen.

4. Bei der Anmeldung zu unbefristeten Tanzkursen erfolgt die Abrechnung monatlich. Die Gebühren für die unbefristeten Tanzkurse sind monatlich jeweils zum Ersten eines Monats fällig und werden im Banklastschriftverfahren durch HK eingezogen.

5. Sollte eine Banklastschrift durch HK nicht eingelöst werden können oder zurückgehen, so muss der Kunde die vom Bankinstitut erhobenen Stornogebühren sowie eine Bearbeitungsgebühr übernehmen, wenn die Rücklastschrift nicht von HK zu verantworten ist. (z.B. falsche Kontonum-mer, falsche BLZ, Konto-Nr. und Name nicht identisch, undeutliche / schlecht lesbare / nicht eindeutige Angaben etc.). Die durch HK zusätzlich anfallenden Bearbeitungskosten betragen 5,00 Euro / Lastschrift.

6. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder durch HK anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

7. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich

8. Gerät der Kunde länger als 2 Monate schuldhaft in Zahlungsverzug, so ist HK berechtigt die Leistung einzustellen

VIII. Haftung
1. Die Ausübung des Tanzens bzw. die sonstige Betätigung in den Räumen der HK und auch der allgemeine Aufenthalt in den Räumen und auf Veranstaltungen HK geschieht auf eigene Gefahr des Kunden.

2. Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen HK richten sich ohne Rücksicht auf die Rechts-natur des Anspruchs nach diesen Bestimmungen.

3. Die Haftung von HK ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit durch HK, ihrer Mitarbeiter, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Soweit die Haftung von HK ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von HK.

4. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzung durch HK oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von HK beruhen, haftet HK nach den gesetzlichen Bestimmungen.

5. Sofern HK zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb bei Vertragsabschluss vertraut hat (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardi-nalpflicht) verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt.

IX. Änderung der AGB
1. HK behält sich vor, die AGB für die Kunden zu ändern. Über die Änderung wird HK die Kunden spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten informie-ren.

2. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der Information über die Änderung, gelten die geänderten AGB als angenommen. HK wird auf die Bedeutung dieser Frist gesondert hinweisen.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

X. Sonstiges
1. In den Räumen von HK kann der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken vorübergehend oder auf Dauer untersagt werden.

2. Film-, Foto- und Tonaufnahmen sowie sonstige Aufzeichnungen durch die Kunden während des Unterrichtes können von HK vorübergehend oder auf Dauer untersagt werden.

3. Für Garderobe und sonstige mitgeführte Gegenstände der Kunden übernimmt HK keine Haftung.

4. Im Fall grob ungebührlichen Betragens (z. B. Trunkenheit, Tätlichkeiten, Beleidigungen usw.) kann der Kunde ohne Anspruch auf eine ganze oder anteilige Rückerstattung oder sonstige Verrechnung vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden.

XI. Datenspeicherung und Datenschutz
Der Kunde erklärt sich mit Abschluss des Vertrages bereit, dass die Kundendaten in der tanzschuleigenen EDV gespeichert werden. Die Daten sind vor dem Zugriff nicht berechtigter Personen geschützt und sind nur gesondert berechtigtem Tanzschulpersonal zugänglich. Die Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben.

XII. Flim- und Fotoaufnahmen - Videoüberwachung
1. HK wird zu medialen und/oder Werbezwecken von Veranstaltungen und Tanzkursen Film- und Fotoaufnahmen erstellen. Die Bereiche/Säle oder Tanzkurse werden, soweit möglich, gekennzeichnet bzw. HK wird mündlich darauf hinweisen, in welchem Umfang Film- und Fotoaufnahmen erstellt werden.

2. Sollte der Kunde Aufnahmen und deren Verwertung nicht wünschen ist dies auf dem Anmeldeformular entsprechend zu kennzeichnen. Ge-schieht dies nicht, darf HK die Aufnahmen unwiderruflich vollumfänglich und honorarfrei zu medialen und/oder Werbezwecken nutzen. Die Rechte an den Aufnahmen werden Eigentum der HK.

3. HK macht darauf aufmerksam, dass Teile unserer Räume und des Außenbereichs aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werden.

XIII. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Bei Kunden, die Verbraucher sind und die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die vorstehende Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen ge-wöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, und schließt er den Vertrag mit HK in dieser Eigenschaft ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das jeweils zuständige Gericht des Geschäfts-sitzes von HK in Saerbeck.

4. Dies gilt auch, wenn der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis von HK, auch das Gericht an einem anderen gesetzlich zuständigen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt. 

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